Werbung die ins Auge sticht!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

____________________________

  1. Allgemeines

    Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien. Ihr Inhalt ist alleine maßgebend. Die Parteien haben sämtliche Vereinbarungen, die sie aus Anlass des vorliegenden Vertrages miteinander getroffen haben zutreffend und vollständig schriftlich so niedergelegt, wie sie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Hornet design Tom Scholz ergeben; andere Vereinbarung haben die Parteien aus Anlass dieses Vertrages nicht miteinander getroffen; darüber hinausgehende Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
    In Fällen, in denen die Parteien jeweils auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug nehmen, sind diese nur maßgeblich, soweit sie sich nicht widersprechen. Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber zu führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten Zweck wirtschaftlich möglichst nahe kommen.

  2. Angebot

    Angebote sind freibleibend. Sie werden nach der Kennung unterschieden und sind in der Regel 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der Gegenstand neu angefragt werden. Das Preisangebot erfolgt ausschließlich in Euro pro Mengeneinheit, netto, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und in der Rechnung getrennt aufgeführt.

  3. Auftragsbestätigung

    Aufträge werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Falls aus Zeitgründen die schriftliche Bestätigung nicht erfolgen kann, gelten alle Lieferpapiere und die Rechnung nachträglich als Bestätigung für den erteilten Auftrag. Nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelheiten, Bedingungen, Termine und Preise haben Gültigkeit und sind Vertragsbestandteil. Die Auftragsbestätigung erfolgt zu den im Angebot genannten Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Sie haben auch dann alleinige Gültigkeit, wenn Bedingungen des Auftraggebers abweichend sind und nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Die Zurückweisung muss vor der Auftragserteilung erfolgen, den Umfang der Zurückweisung genau beschreiben und wird erst gültig, wenn der Auftragnehmer schriftlich zugestimmt hat.

  4. Abweichungen

    Die Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug sind verbindlich, ebenso die Auftragsbestätigung der Firma Hornet design Tom Scholz.

  5. Preise

    Die Firma Hornet design - Tom Scholz behält sich vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus Gründen, die die Firma Hornet design Tom Scholz nicht zu vertreten hat, geboten ist. Die Firma Hornet design Tom Scholz behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und Werbeartikeln; diese können vom Kunden erfragt werden.

    Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten, Angebote der Firma Hornet design Tom Scholz sind 30 Tage gültig.
    Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

  6. Lieferung

    Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk, unverpackt und auf Gefahr des Auftraggebers. Alle notwendigen Versicherungen muss der Auftraggeber rechtzeitig selbst abschließen.
    Der Auftragnehmer ist berechtigt mit der branchenüblichen Differenz zwischen Bestellmenge und Liefermenge von +/- 10% auszuliefern. Falls keine andere Vereinbarung besteht, wird die notwendige Verpackung vom Auftragnehmer bestimmt und dem Auftraggeber zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Transportkisten werden, wenn ihre Rückgabe innerhalb von 4 Wochen in gutem Zustand frei Lieferwerk erfolgt, 2/3 des berechneten Preises gutgeschrieben. Paletten jeder Art werden entweder im Tausch ausgegeben oder zu Selbstkosten berechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, mangelhafte oder minderwertige Paletten zum Tausch abzulehnen.

  7. Lieferverzug

    Ein Lieferverzug liegt erst dann vor, wenn der bestätigte Liefertermin, zuzüglich aller durch die genannten Verzögerungen automatisch entstandenen Fristen, überschritten ist und der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug gesetzt hat. Der Auftraggeber ist erst nach einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen. Eine Forderung wegen entgangenen Gewinns kann der Auftraggeber nicht stellen.

  8. Abnahmeverzug

    Falls der Auftraggeber die bestellte Ware nicht zum vereinbarten oder späteren Termin abnimmt oder der Versand durch Umstände, die der Auftraggeber verschuldet hat, für längere Zeit unmöglich ist, kann der Auftragnehmer die Waren auf Rechnunug und Gefahr des Auftraggeber selbst auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern. Der Auftragnehmer kann alle Rechte gemäß § 326 BGB in Anspruch nehmen. Er ist auch berechtigt, teilweise vom Vertrag zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.

  9. Beanstandungen/Mängelrügen

    Der Auftraggeber ist zur Prüfung der vom Auftragnehmer gelieferten Waren nach dem Eingang verpflichtet. Bei Beanstandungen muss die Mängelrüge innerhalb von acht Tagen erfolgen. Mängel, die bei einem Teil der gelieferten Waren festgestellt werden, berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber kann nur Minderung, aber nicht Wandlung oder Schadenersatz verlangen.
    Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Prüfung nicht gefunden wurden, können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge spätestens 3 Monate nach Auslieferung oder Bereitstellung beim Auftragnehmer eintrifft.
    Abweichungen in der Beschaffenheit oder im Aussehen der gelieferten Waren können vom Auftraggeber dann nicht beanstandet werden, wenn sie branchenüblich sind und den Lieferbedingungen der zuständigen Verbände entsprechen.

  10. Materiealbeistellung

    Wenn der Auftraggeber das Material ganz oder teilweise beistellt, muss die Anlieferung frei Haus erfolgen. Der Eingang wird gemäß den beigefügten Transportpapieren, jedoch ohne Prüfung auf Richtigkeit mit dem üblichen Vorbehalt bestätigt. Falls der Auftraggeber eine differenzierte Eingangsprüfung der beigestellten Materialien verlangt, muss er dafür einen Auftrag erteilen, alle erforderlichen Anweisungen geben und die entstehenden Kosten tragen.
    Bei der Verarbeitung von beigestelltem Material anfallende Verpackungsstoffe, sowie Verschnitt, Ausstanzungen, Reststücke und alle Abfälle von beigestelltem Material gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.
    Falls die Eigenschaften des Materials eine normale Entsorgung nicht zulassen oder die normale Entsorgung durch gesetzliche Auflagen unzumutbar verteuert wird, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber Rücknahme des Materials oder Kostenerstattung für die Entsorgung verlangen.
    Für Drucke auf Kundenware ist ausreichend Ware für Probedrucke bereitzustellen. Diese werden dem Auftraggeber bei Fertigstellung mit übergeben.

  11. Zahlungen

    Bei Beträgen unter 50,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 15 % des Auftragswertes. Rechnungen sind bei Auslieferung bar ohne Abzug zu bezahlen. Bei Sonderanfertigungen und bei Aufträgen über 1.000,00 € ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Neukunden müssen Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 bzw. 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

  12. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des berechneten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Scheck oder Wechsel Eigentum des Auftragnehmers. Die Waren dürfen vor der restlosen Bezahlung oder vor Einlösung der dafür gegebenen Scheck oder Wechsel ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur dann berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung auf den Auftragnehmer übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden im voraus an den Auftragnehmer abgetreten und dieser nimmt die Abtretung an. An allen vom Auftraggeber beigestellten Materialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.

  13. Verarbeitung von Folienprodukten

    Die Firma Hornet design - Tom Scholz verwendet ausschließlich hochwertige Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Öl, Fett und Schmutz müssen entfernt sein. Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens 3 Tage, währenddessen die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25 Grad Celsius betragen darf. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen noch poliert oder gewachst werden. Weiterhin müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf erneut durch Andrücken befestigt werden. Wird die Folie beim Auftraggeber montiert und sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, behalten wir uns vor, den Montagetermin abzubrechen. Die Anfahrt und Wartezeit wird in Rechnung gestellt. Schäden am zu folierenden Gegenstand sind, soweit bekannt, vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber bekannt zu geben. Nachträglich erkannte Schäden werden durch die Firma Hornet design Tom Scholz dokumentiert und bei Übergabe protokolliert. Reinigungen des Objektes sind nicht im Preis enthalten und werden gegebenenfalls gesondert berechnet. Bei Folienmontage auf Lack kann es sein, dass direkt auf dem Lack geschnitten werden muss. Dies geschieht in aller Sorgfalt und nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, aber auf Risiko des Auftraggebers und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung der Firma Hornet design - Tom Scholz.

  14. Einschränkung der Gewährleistung

    Gewährleistungsansprüche der Kunden gegen die Firma Hornet design Tom Scholz sind insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die vertragsgegenständlichen Folienprodukte Kraftstoffen oder deren Dämpfen ausgesetzt sind und/oder Folienprodukte in besonders tiefe Sicken zu applizieren sind.

    Vom Kunden gelieferte Folien, die die Firma Hornet design Tom Scholz verarbeitet, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen, da weder Ursprung noch Qualität der Folie bekannt ist.
  15. Unterlagen

    Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten des Kunden Eigentum der Firma Hornet design Tom Scholz und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma Hornet design Tom Scholz weder vervielfältigt, noch für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.
    - Vom Auftraggeber bestellte Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster jeder Art werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das gilt auch dann wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
    - Korrekturabzüge und Andrucke werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Er muss nach Prüfung gegebenenfalls korrigieren und die Vorlage dann für druckreif erklären. Der Auftraggeber haftet allein für alle Fehler, die bei der Prüfung übersehen wurden. Die Erklärung zur „ Druckreife“ muss schriftlich erfolgen. Bei telefonischen Erklärungen bedarf es der schriftlichen Bestätigung. Erst danach kann der Auftragnehmer produzieren. Bei kleineren Druckaufträgen und vorhandenem Stehsatz, sowie bei vorhandenen Filmen oder bei digitaler Speicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, einen Korrekturabzug zu übersenden, wenn der Auftraggeber das nicht ausdrücklich verlangt. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung für Fehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach „Druckfreigabe“ gehen alle Kosten, einschließlich der Kosten für den Maschinenstillstand zu Lasten des Auftraggebers.

    • Satzfehler werden vom Auftragnehmer kostenfrei berichtigt. Vom Auftraggeber verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage gewünschte Änderungen werden nach dem dafür benötigten Aufwand berechnet.
    • Soweit für periodisch wiederkehrende Arbeiten keine besonderen vertraglichen Regelungen gelten, gilt als branchenüblich vereinbart, daß regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, nur mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsschluss kündbar sind. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über € 1000,- liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
    • Für die Prüfung aller Rechte der Vervielfältigung ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Bereits durch die Erteilung des Druckauftrages zeigt er an, dass diese Prüfung abgeschlossen ist.
    • Der Auftragnehmer behält das alleinige Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an allen eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, sowie digital gespeicherten Texten und Grafiken.
    • Alle Werkzeuge, Vorrichtungen und für die Produktion erforderlichen Mittel bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber einen Kostenanteil für die Anfertigung übernommen hat. Die Herausgabe kann nicht verlangt werden.
    • Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennzeichen auf branchenübliche Weise auf der Sichtseite der gelieferten Gegenstände anzubringen.
  16. Datenschutz

    Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Personen- und Firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

  17. Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

  18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Der Sitz des Auftragnehmers (99438 Bad Berka) ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Urkunden- und Wechselprozesse.

    (Amtsgericht Weimar)

 

Hornet design - Tom Scholz | Copyright Hornet design - Tom Scholz © 2014. All Rights Reserved    info@hornetdesign.de | Tel. 036458 48 570 | 99438 Bad Berka | Kellnersbergstraße 8